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Bohren in Fenstern und Türen unbedingt vermeiden

Eine wichtige Nachricht für Mieter: Das Bohren in Fenstern, Türrahmen und Türblättern, insbesondere bei Kunststoffmodellen, ist grundsätzlich nicht gestattet.

Bohrlöcher können nicht nur die Stabilität und Isolationsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch zu dauerhaften Schäden führen, die nicht ohne Weiteres repariert werden können.

Was ist rechtlich erlaubt?

Mieter dürfen die Wohnung grundsätzlich nach ihren Bedürfnissen einrichten – doch dabei gilt der Grundsatz: Die Bausubstanz darf nicht beschädigt werden. Das betrifft nicht nur tragende Wände, sondern ausdrücklich auch Fensterrahmen, Türen und andere fest eingebaute Elemente. Wer dort bohrt, nimmt eine Substanzveränderung vor – und überschreitet damit sein Recht auf gewöhnlichen Gebrauch.

Gerichte haben in der Vergangenheit mehrfach zugunsten der Vermieter entschieden, etwa bei Bohrlöchern in Kunststofffenstern oder Türblättern. Die Begründung: Solche Eingriffe sind nicht notwendig für den üblichen Mietgebrauch – und stellen deshalb eine vertragswidrige Nutzung dar.

Kunststofffenster: besonders empfindlich – und teuer

Moderne Fensterrahmen bestehen in der Regel aus Kunststoff oder einer Kunststoff-Aluminium-Kombination. Diese Bauteile sind technisch so ausgelegt, dass jede Bohrung ihre Funktion beeinträchtigen kann – etwa durch das Eindringen von Feuchtigkeit oder die Schwächung der Materialstruktur. Schon ein kleiner Schraubanker für eine Gardinenstange kann langfristig zu Schäden führen, die nicht mehr fachgerecht instandgesetzt werden können.

Ein Austausch ist dann oft die einzige Lösung – und dieser geht schnell in den vierstelligen Bereich. Mieter, die unerlaubt bohren, können in der Folge nicht nur zur Wiederherstellung, sondern auch zur vollständigen Kostentragung herangezogen werden.

Was ist bei Türen zu beachten?

Ähnlich streng sind die Regelungen bei Wohnungseingangstüren oder Zimmertüren – insbesondere, wenn es sich um beschichtete Türblätter oder lackierte Oberflächen handelt. Ein Schild mit Bohrlöchern oder ein Haken an der Türinnenseite kann die Optik und Funktion beeinträchtigen. Auch hier gilt: Wer bleibende Spuren hinterlässt, muss beim Auszug mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Anders verhält es sich, wenn Zubehörteile geklebt oder geklemmt werden – diese Maßnahmen sind in der Regel zulässig, solange sie sich rückstandslos entfernen lassen.

Welche Alternativen gibt es?

Wer auf Gardinen, Insektenschutz oder Türschilder nicht verzichten will, sollte auf bohrfreie Alternativen setzen:

  • Klemmstangen für Fensterrahmen und Nischen
  • Selbstklebende Haken mit hoher Tragkraft
  • Magnet- oder Saugnapfhalterungen
  • Türaufhänger ohne Schrauben

Diese Lösungen lassen sich bei einem Umzug rückstandslos entfernen – und schonen sowohl Nerven als auch die Mietkaution.

Wer dennoch Veränderungen vornehmen möchte, sollte vorher mit dem Vermieter Rücksprache halten, um spätere Kosten für Schäden zu vermeiden.