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Kriegen Ukrainer alle Wohnkosten bezahlt?

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Kriegsflüchtlinge wohnen in Deutschland auch in regulären Mietwohnungen und verschärfen so die Lage auf dem Markt. Haben sie einen Startvorteil, weil der Staat alles zahlt?

Für ukrainische Geflüchtete gelten bei den Wohnkosten dieselben Regeln und Begrenzungen wie für alle anderen Bezieher von staatlichen Sozialleistungen in Deutschland. Die Wohnkosten werden in der Regel vom Jobcenter (über das Bürgergeld nach SGB II) oder vom Sozialamt (Grundsicherung nach SGB XII) übernommen, sofern Bedürftigkeit vorliegt.

Es gibt keine unbegrenzte Übernahme der Kosten, „egal wie hoch sie sind“. Folgende gesetzliche Vorgaben regeln die Mietübernahme:

1. Die Angemessenheitsgrenze (Mietobergrenze)

Die Wohnkosten (Bruttokaltmiete und Heizung) werden nur bis zu einer sogenannten regionalen Angemessenheitsgrenze übernommen. Jede Kommune legt diese Grenzen basierend auf dem örtlichen Mietspiegel und der Haushaltsgröße selbst fest.

Beispiel Berlin: Für eine einzelne Person liegt die maximale Bruttokaltmiete bei 426,00 Euro. Ist eine Wohnung teurer, wird die Differenz nicht dauerhaft vom Staat gezahlt.

2. Begrenzung in der Schonfrist (Karenzzeit)

Seit der Bürgergeld-Reform gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs zwar eine sogenannte Karenzzeit für die Wohnung. Doch selbst in dieser Phase ist die Übernahme gesetzlich gedeckelt: Das Amt übernimmt die Wohnkosten höchstens bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Alles, was darüber liegt, wird von Tag eins an abgelehnt.

3. Das Kostensenkungsverfahren

Wohnt jemand in einer Wohnung, die den Richtwerten nicht entspricht, fordert das Jobcenter oder Sozialamt die betroffene Person im Rahmen eines Kostensenkungsverfahrens dazu auf, die Kosten zu reduzieren. Das geschieht in der Regel durch:

  • Die Suche nach einer günstigeren Wohnung.
  • Untervermietung.
  • Die Pflicht, die Differenz ab einem bestimmten Zeitpunkt selbst aus dem eigentlichen Regelbedarf (dem Geld für Lebensmittel und Lebensunterhalt) zu zahlen.

Wer zahlt die Kosten?

Je nach Ankunftsdatum sind unterschiedliche Behörden zuständig: Ukrainer, die bereits länger im Land sind, werden über das Jobcenter (Bürgergeld) oder das Sozialamt (Sozialhilfe bei Rentnern) betreut. Geflüchtete, die neu ankommen, fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz und erhalten ihre Hilfen direkt über die Sozialämter. Für beide Rechtskreise gelten bezüglich der Wohnungsgröße und der Mietpreise im Wesentlichen die gleichen kommunalen Obergrenzen.

Die sogenannte Karenzzeit (Schonfrist) im ersten Jahr des Bürgergelds wird oft missverstanden. Sie schützt im ersten Jahr des Leistungsbezugs die tatsächliche Bruttokaltmiete, damit Betroffene nicht sofort in den ersten Monaten umziehen müssen. Allerdings gelten dafür zwei sehr wichtige Einschränkungen:

1. Die harte Obergrenze (1,5-Faches)

Die Miete wird im ersten Jahr nur dann übernommen, wenn sie die regionale Angemessenheitsgrenze nicht um mehr als das 1,5-Fache übersteigt. Ist eine Wohnung von Anfang an extrem teuer (also über dieser 1,5-fachen Grenze), greift die Schonfrist nicht. Das Jobcenter fordert dann sofort ab dem ersten Monat eine Kostensenkung oder zahlt den überschießenden Betrag gar nicht erst.

2. Heizkosten sind von der Schonfrist ausgeschlossen

Die Heizkosten werden niemals unbegrenzt übernommen – auch nicht im ersten Jahr. Für die Heizung gilt von Tag eins an die Pflicht zur Angemessenheit. Wer extrem verschwenderisch heizt oder in einer Wohnung mit astronomischen Heizkosten wohnt, bekommt diese vom Jobcenter nicht voll bezahlt.

Miet-Beispiel

Zur Veranschaulichung ein konkretes Rechenbeispiel: Angenommen, in einer Stadt liegt die reguläre Angemessenheitsgrenze für die Miete (Bruttokalt) einer Einzelperson bei 400 €.

  • Wohnung A kostet 500 €: Da dies unter der absoluten Obergrenze für das erste Jahr (1,5 × 400 € = 600 €) liegt, wird die Miete im ersten Jahr komplett übernommen. Erst nach Ablauf der 12 Monate fordert das Jobcenter den Mieter auf, die Kosten auf 400 € zu senken.
  • Wohnung B kostet 750 €: Da 750 € über der Grenze von 600 € liegen, wird die Miete auch im ersten Jahr nicht voll übernommen. Das Amt zahlt von Anfang an maximal die Obergrenze, und der Mieter muss die restlichen 150 € selbst zuschießen oder sofort umziehen.

Politik will Änderungen bei den Wohnkosten

Aus Teilen der Regierungsparteien wird gefordert, dass neu ankommende oder junge, arbeitsfähige Ukrainer kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern niedrigere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Union möchte die Mieten für Bürgergeld-Empfänger nicht mehr nach den realen Mietverträgen abrechnen, sondern einen festen, regionalen Pauschalbetrag auszahlen. Wer eine teurere Wohnung hat, müsste die Differenz dann sofort selbst zahlen. Das soll den bürokratischen Aufwand der Jobcenter bei der Einzelfallprüfung senken.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert, die einjährige Schonfrist (in der moderate Überschreitungen der Bruttokaltmiete noch toleriert werden) komplett zu streichen. Er kritisiert, dass momentan im ersten Jahr „die tatsächlichen Aufwendungen“ (innerhalb der oben erklärten 1,5-fachen Grenze) übernommen werden können.