Ein psychisch kranker Nachbar schreit, pöbelt und bedroht die Hausgemeinschaft – für viele Betroffene eine enorme Belastung. Doch welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es in solchen Fällen?
Ein Leser schildert seine Lage
Manfred S., 75, lebt mit seiner Frau in einem Mietshaus in Berlin. Seit Jahren wohnen dort überwiegend ältere Menschen. Doch der Nachbar direkt nebenan bereitet zunehmend Probleme. „Er schreit oft laut, vor allem nachts, wirft mit Gegenständen und pöbelt im Treppenhaus. Meine Frau traut sich kaum noch allein vor die Tür“, berichtet er. Ein anderes Paar ist bereits ausgezogen, ihre Wohnung steht leer. Mehrfach habe er die Hausverwaltung informiert, doch diese verweist darauf, dass der Mieter seine Miete regelmäßig zahle und eine Kündigung bei psychischer Erkrankung kaum möglich sei.
Kündigung nur in Ausnahmefällen
Rechtlich ist die Lage kompliziert. Grundsätzlich schützt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Mieter stark. Eine außerordentliche Kündigung setzt nach § 543 BGB einen „wichtigen Grund“ voraus – zum Beispiel nicht gezahlte Mieten. Auch grobe Pflichtverletzungen können dazu zählen. Doch bei psychisch Kranken kommt hinzu, dass sie im Einzelfall als schuldunfähig gelten. Das macht eine Kündigung schwierig, da Verschulden im Mietrecht eine Rolle spielt.
Dennoch ist eine Kündigung nicht ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Auch schuldunfähige Mieter können gekündigt werden, wenn der Hausfrieden dauerhaft und schwerwiegend gestört ist. Allerdings muss das Gericht abwägen – zwischen dem besonderen Schutzbedürfnis des psychisch Kranken und den Rechten der übrigen Mieter. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder gar Suizidgefahr gelten als gewichtige Gegenargumente. Doch die Zumutbarkeitsgrenzen enden dort, wo andere Mieter massiv in ihrer Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigt sind.
Pflichten des Vermieters
Für Mieter wie Karlheinz W. ist entscheidend: Der Vermieter schuldet den ungestörten Gebrauch der Wohnung. Reagiert er nicht auf wiederholte Beschwerden, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Betroffene sollten daher die Vorfälle genau dokumentieren – etwa durch ein Lärmprotokoll oder schriftliche Schilderungen von Pöbeleien und Drohungen. Anschließend sollten sie den Vermieter schriftlich zur Abhilfe auffordern und eine Frist setzen.
Ein weiteres Druckmittel ist die Mietminderung: Bei erheblichen Beeinträchtigungen kann die Miete reduziert werden. Wie hoch die Kürzung ausfallen darf, hängt vom Einzelfall ab. Wer unsicher ist, sollte rechtlichen Rat einholen.
Unterstützung durch Behörden
In extremen Fällen können auch Ordnungsamt oder Polizei eingeschaltet werden – etwa wenn Bedrohungen oder tätliche Angriffe im Raum stehen. Daneben haben Kommunen Möglichkeiten, Sozialdienste oder Betreuer einzuschalten. Denn wenn ein psychisch kranker Mieter das gesamte Haus gefährdet, muss letztlich das staatliche Gemeinwesen handeln.
Für betroffene Nachbarn ist die Lage belastend, oft über Jahre hinweg. Doch sie sind nicht rechtlos: Dokumentation, klare Aufforderungen an den Vermieter und notfalls eine Mietminderung können Schritte sein, um Druck aufzubauen. Am Ende gilt: Auch psychisch Kranke haben Rechte – aber die anderen Mieter haben sie ebenso. Wenn die Gesundheit und Sicherheit der Hausgemeinschaft ernsthaft bedroht sind, muss gehandelt werden.