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Mietauskunft – Alles, was Sie wissen müssen

Vor dem Abschluss eines Mietvertrages verlangen Vermieter in der Regel eine Selbstauskunft vom künftigen Mieter. Darin werden vor allem die finanziellen und familiären Verhältnisse abgefragt. Das ist verständlich und auch zulässig, denn der Vermieter will sichergehen, dass der Mieter die Miete zahlen kann und zur Nachbarschaft passt.

Mancher Vermieter interessiert sich aber auch für ganz persönliche Dinge, zum Beispiel ob weitere Kinder geplant sind, welcher Religion der Mieter angehört, ob er Vorstrafen hat oder ob in der Wohnung Raucher leben werden. Diese Fragen sind ebenso unzulässig wie Fragen nach der Mitgliedschaft in einem Mieterverein oder einer Partei. Auch welche Hobbys gepflegt werden oder welche Krankheiten vorliegen – das alles geht den Vermieter nichts an.

Unzulässige Fragen

Trotzdem rät der Mieterverein Kassel allen Wohnungsinteressenten, Vermieterfragebögen auch dann auszufüllen, wenn sie unzulässige Fragen enthalten. Zwar ist eine Selbstauskunft immer freiwillig. Wer sie aber verweigert, hat keine Chance, die Wohnung zu bekommen. Außerdem brauchen nicht alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet zu werden.

Hundertprozentig stimmen müssen lediglich die Fakten, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Das sind Angaben, die das Mietverhältnis unmittelbar betreffen wie Einkommen, Arbeitgeber, Familienstand und Anzahl und Alter der Personen, die im Haushalt leben werden.

Bei der Wahrheit bleiben

Wenn der Mieter bei diesen Angaben lügt, kann das die Kündigung des Mietvertrages zur Folge haben. Das bekam eine Mieterin zu spüren, die dem Vermieter gesagt hatte, dass sie als Fingernageldesignerin tätig ist. Tatsächlich aber war sie Sozialhilfeempfängerin. Obwohl sie in der Lage war, ihre Miete zu zahlen, erklärte das Amtsgericht Saarlouis den Mietvertrag für nichtig. Der Vermieter müsse sich falsche Angaben oder dreiste Lügen nicht bieten lassen.

Erschwerend kam in diesem Fall hinzu, dass die Frau vom Sozialamt abhängig war. Alle Mieter, die ihre Miete nur mit Hilfe des Sozialamtes zahlen können, müssen den Vermieter vor Vertragsabschluss ungefragt darüber informieren. Andernfalls hat er das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung.

Bei den Fragen, die nicht unmittelbar den Mietvertrag betreffen, können Mieter ihrer Phantasie freien Lauf lassen. Der Mieterverein Kassel gibt dabei einige Tipps. So können Mieter auf die Frage, wie oft sie Besuch bekommen antworten: Selten. Das gefällt dem Vermieter. Auf die Frage, welche Musikrichtung er bevorzugt, sollte der Mieter in keinem Fall Heavy-Metal-Musik antworten. Klassik kommt viel besser an.

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