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Mülltrennung in Mietshäusern: Wenn der Nachbar mitzahlen muss

Plastik im Papiercontainer, Joghurtbecher im Biomüll – in vielen Mehrfamilienhäusern ist die falsche Mülltrennung Alltag. Doch die Folgen tragen meist nicht nur die Verursacher, sondern alle Mieter gemeinsam.

Denn wenn die Müllabfuhr Tonnen nicht leert oder Sonderleerungen notwendig werden, steigen die Betriebskosten. In einigen Fällen drohen sogar Bußgelder von mehreren Tausend Euro.

Wenn der Müll nicht abgeholt wird

Wird eine Mülltonne wegen falscher Befüllung stehen gelassen, entstehen schnell Zusatzkosten. Denn nur wer den Müll korrekt trennt, spart am Ende auch Geld. Die häufigsten Gründe für eine verweigerte Leerung sind:

  • Falsch zugeordneter Abfall
  • Überfüllung oder zu hohes Gewicht
  • Gepresster Müll in der Tonne

Je nach Kommune kostet eine Sonderleerung zwischen 20 und 40 Euro – zuzüglich möglicher Gebühren für die Neusortierung, falls ein Unternehmen beauftragt werden muss. Diese Zusatzkosten werden in der Regel auf die Betriebskosten umgelegt.

Mieter zahlen oft mit – aber nicht immer

Laut Deutschem Mieterbund macht die Müllentsorgung durchschnittlich zehn Prozent der Betriebskosten aus. Sie wird entweder anteilig auf alle Mietparteien oder proportional zur Wohnfläche verteilt. In Häusern mit Leerstand bleibt der Vermieter auf einem Teil der Kosten sitzen. Für falsch entsorgten Sperrmüll dürfen Vermieter die Entsorgungskosten laut BGH-Urteil ebenfalls auf alle Mieter umlegen – vorausgesetzt, die Verursacher sind nicht identifizierbar.

Doch nicht immer ist die Umlage erlaubt: Fehlen ausreichend Mülltonnen oder unterlässt der Vermieter notwendige Hinweise zur Mülltrennung, muss er unter Umständen selbst zahlen. Auch das Amtsgericht Münster urteilte, dass Vermieter „auf vertragsgemäßes Verhalten hinwirken“ müssen.

Bußgelder bei Missachtung

Die Pflicht zur getrennten Abfallentsorgung ist seit 2015 im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert. Bei Verstößen drohen je nach Bundesland Bußgelder von bis zu 5.000 Euro – in der Regel 10 bis 50 Euro beim Erstverstoß. Wiederholungstäter zahlen deutlich mehr. Auch diese Bußgelder können Vermieter an die Mieter weiterreichen, wenn sich der Schuldige nicht eindeutig benennen lässt.

Was gehört in welche Tonne?

  • Biomüll: Obst- und Gemüseabfälle, Essensreste, Teebeutel ohne Metallklammern
  • Altpapier: Zeitungen, Kartons, Papierverpackungen (keine Pizzakartons, Thermopapier oder verschmutzte Servietten)
  • Gelber Sack/Wertstofftonne: Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Tetra Paks
  • Altglas: Nach Farben sortierte Flaschen ohne Deckel (kein Spiegelglas oder Porzellan)
  • Restmüll: Hygieneartikel, verschmutztes Papier, Katzenstreu
  • Sperrmüll/Sondermüll: Möbel, Elektrogeräte, Chemikalien – gehören auf den Recyclinghof oder müssen angemeldet werden

Was können Mieter tun?

Wer regelmäßig feststellt, dass Nachbarn den Müll falsch entsorgen, sollte das Gespräch suchen. Hilft das nicht, ist die Hausverwaltung der nächste Ansprechpartner. Bei regelmäßig auftretenden Problemen mit den Tonnen – etwa zu wenigen Behältern oder überfüllten Tonnen – kann eine Nachbesserung durch den Vermieter verlangt werden. Wer aufgrund nicht geleerter Tonnen seinen Müll nicht mehr entsorgen kann, darf unter Umständen sogar die Miete mindern.

Fazit

Falsche Mülltrennung ist teuer – für Umwelt, Nachbarn und Vermieter. Wer Abfälle korrekt trennt, schont nicht nur Ressourcen, sondern spart auch Betriebskosten. Wer dauerhaft die Regeln missachtet, riskiert Abmahnungen, Bußgelder oder teure Nachzahlungen. Deshalb gilt: Mülltrennung ist keine Privatangelegenheit, sondern eine gemeinschaftliche Pflicht.