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Rassistische Beleidigung rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags

Rassistische Äußerungen gegenüber dem Vermieter können den Verlust der Wohnung nach sich ziehen. Das Amtsgericht Hannover hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine fristlose Kündigung in einem solchen Fall rechtmäßig ist. Der Entscheidung lag ein Streit in einer Wohnsiedlung im Stadtteil Badenstedt zugrunde.

Eine Seniorin bewohnte dort seit Jahren ein kleines Reihenhaus zu einer Kaltmiete von 340 Euro. Nach dem Eigentümerwechsel kam es im Dezember 2024 zu einem Gespräch zwischen der Mieterin und dem neuen, türkischstämmigen Vermieter. Dabei ging es auch um den Zustand des Hauses, das nach Angaben des Gerichts sanierungsbedürftig ist.

Im Verlauf des Gesprächs soll die Mieterin den Vermieter massiv beleidigt haben. Nach übereinstimmenden Aussagen von zwei Nachbarn habe sie ihn als „Scheiß Ausländer“ und „Kanaken“ beschimpft und ihn mit den Worten bedroht, sein Leben werde „genauso enden wie bei den Juden“. Die Frau bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Sie gab an, sich vom Vermieter eingeschüchtert gefühlt zu haben und erklärte, zur fraglichen Zeit nicht anwesend gewesen zu sein.

Urteil des Gerichts

Das Amtsgericht Hannover sah die Beleidigungen als erwiesen an. Maßgeblich waren dabei die Aussagen der beiden Nachbarn, die das Gespräch mitgehört hatten. Nach Auffassung der Richterin war es dem Vermieter aufgrund der Schwere der Äußerungen nicht mehr zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen.

Ein Gerichtssprecher erklärte, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vertragspartner nicht zumutbar ist. Rassistische und menschenverachtende Beleidigungen erfüllten diese Voraussetzung. Die Mieterin muss die Wohnung räumen.

Streit um die Glaubwürdigkeit

Die Beklagte bestreitet weiterhin, die Worte geäußert zu haben. Ihr Anwalt kündigte Berufung an. Er verwies darauf, dass die Nachbarn, die gegen seine Mandantin ausgesagt hatten, mit ihr im Konflikt stünden. Zudem sei der Gesprächsverlauf nur teilweise bezeugt worden, was Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufwerfe.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stützte sich auf die Zeugenaussagen und die Einschätzung, dass die Beleidigungen schwerwiegend genug seien, um die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen.

Bedeutung des Urteils

Ein Grundsatzurteil ist die Entscheidung nicht. Sie zeigt jedoch, dass rassistische oder diskriminierende Äußerungen im Mietverhältnis als gravierende Pflichtverletzung gewertet werden können. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Beleidigungen oder Bedrohungen in dieser Schärfe regelmäßig die Grundlage für eine fristlose Kündigung darstellen.

Für Vermieter bedeutet das Urteil eine Bestätigung, dass sie in vergleichbaren Fällen nicht auf eine ordentliche Kündigungsfrist verwiesen sind. Für Mieter verdeutlicht es, dass verbale Entgleisungen weitreichende Folgen haben können – bis hin zum Verlust der Wohnung. (Urteil 465 C 781/25)

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