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SPD-Landrat fordert Wohnungsverbot für junge Leute

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Der Nordhäuser Landrat Matthias Jendricke (SPD) hält die neue Grundsicherung für reformbedürftig. Besonders die Regelungen für unter 25-Jährige beschäftigen den Thüringer Kommunalpolitiker. Er fordert unter anderem strengere Voraussetzungen für einen Auszug aus dem Elternhaus.

Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld. Die Reform soll unter anderem die Vermittlung in Arbeit stärken und die Mitwirkungspflichten der Leistungsbezieher verbindlicher gestalten.

Jendricke, der im Landkreis Nordhausen bereits ein Modellprojekt mit gemeinnützigen Tätigkeiten für junge Leistungsbezieher angestoßen hat, sieht allerdings weiterhin Lücken im System. Aus seiner Sicht müsse insbesondere bei jungen Menschen genauer geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen der Staat die Kosten einer eigenen Wohnung übernimmt.

Eigene Wohnung für unter 25-Jährige: Was derzeit gilt

Die Kritik betrifft eine Regelung, die tatsächlich im Sozialgesetzbuch verankert ist. Unter 25-Jährige können grundsätzlich nicht ohne Weiteres aus dem Elternhaus ausziehen und anschließend die Übernahme der Unterkunftskosten durch das Jobcenter verlangen. Nach § 22 Abs. 5 SGB II ist dafür grundsätzlich eine vorherige Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers erforderlich.

Eine solche Zusicherung muss insbesondere erteilt werden, wenn schwerwiegende soziale Gründe gegen das Wohnen bei den Eltern sprechen, der Umzug für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder ein vergleichbar schwerwiegender Grund vorliegt. Wer ohne erforderliche Zusicherung umzieht, kann die Übernahme der Unterkunftskosten verlieren. Auch die Höhe des Regelbedarfs kann in diesem Fall geringer ausfallen.

Damit ist die Situation rechtlich bereits stärker eingeschränkt, als es die öffentliche Debatte über junge Grundsicherungsempfänger teilweise nahelegt. Zugleich sieht Jendricke die bestehenden Ausnahmen als zu weitgehend an. Er fordert, dass unter 25-Jährige ohne eigene Kinder grundsätzlich bei den Eltern bleiben sollen, solange sie staatliche Leistungen beziehen und kein zwingender Grund für einen eigenen Haushalt besteht.

Für besondere Fälle wie familiäre Konflikte schlägt der SPD-Landrat alternativ Wohnheime vor. Auch nach einem Ausbildungsabbruch müsse genauer geprüft werden, ob die Finanzierung einer eigenen Wohnung weiter gerechtfertigt sei.

Streit über Anreize und Eigenverantwortung

Jendrickes Argumentation zielt vor allem auf die Frage, welche Anreize das Sozialleistungssystem setzt. Junge Menschen in Ausbildung oder Studium müssten häufig abwägen, ob sie sich einen eigenen Haushalt leisten können. Bei Leistungsbezug übernimmt das Jobcenter dagegen unter bestimmten Voraussetzungen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Der Landrat sieht darin ein Problem für die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Seine Befürchtung: Wenn ein eigener Haushalt auch ohne eigenes Einkommen finanziert werden kann, könne der Anreiz sinken, möglichst schnell eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen.

Seine Forderung ist deshalb nicht nur auf die Höhe der Leistungen gerichtet, sondern auf die Voraussetzungen, unter denen junge Erwachsene einen eigenen Haushalt führen können. Jendricke will die Debatte nach den Landtagswahlen auch innerhalb der SPD weiterführen.

Kontrolle von Wohnsitzen wird zum zweiten Streitpunkt

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Frage, ob Leistungsbezieher tatsächlich dort wohnen, wo sie beim Jobcenter gemeldet sind. Nach Jendrickes Darstellung ist es für die Behörden schwierig, sogenannte Scheinwohnsitze aufzudecken. Besonders problematisch sei dies, wenn Termine und Nachrichten des Jobcenters digital übermittelt werden.

Der Landrat argumentiert, dass eine Person dadurch auch von einem anderen Aufenthaltsort aus auf Termine reagieren und bei Bedarf an der gemeldeten Adresse erscheinen könne. Er schlägt deshalb vor, in entsprechenden Verdachtsfällen die Kommunikation wieder ausschließlich auf dem Postweg abzuwickeln.

Eine solche Forderung betrifft allerdings nicht nur die Kontrolle von Leistungsansprüchen, sondern auch die Frage, wie weit Behörden bei der Überprüfung der tatsächlichen Lebensverhältnisse gehen dürfen. Die Grundsicherung setzt grundsätzlich voraus, dass Leistungsberechtigte ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben; für bestimmte Personengruppen gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Grundsicherung zwischen Hilfe und Kontrolle

Mit der Reform zum 1. Juli 2026 hat der Gesetzgeber bereits Änderungen vorgenommen. Die Bundesagentur für Arbeit verweist unter anderem auf verbindlichere Mitwirkungspflichten und eine stärkere Ausrichtung auf die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Gleichzeitig sollen Schutzmechanismen für besondere Lebenslagen erhalten bleiben.

Die Debatte über die Grundsicherung dürfte damit weitergehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein System ausgestaltet sein kann, das das Existenzminimum absichert, zugleich aber Eigenständigkeit und die Aufnahme von Arbeit fördert. Jendricke will dabei vor allem die Regeln für junge Leistungsbezieher und die Möglichkeiten der Jobcenter zur Kontrolle stärker in den Blick nehmen.

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