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Wohngeld auch für Pflegeheimbewohner

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Pflegebedürftigkeit bedeutet oft hohe Ausgaben – egal ob für die häusliche Betreuung oder den Platz im Heim. Viele Betroffene geraten dadurch in finanzielle Engpässe. Eine Möglichkeit, die nicht jedem bekannt ist: Auch Heimbewohner können Wohngeld beantragen.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Anspruch haben Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Miete oder die Belastungen für selbstgenutztes Eigentum zu tragen. Für Pflegeheimbewohner gilt eine Sonderregelung: Es wird nicht die tatsächliche Heim-Miete angesetzt, sondern der jeweils höchste Wert der örtlichen Mietstufe. Grundlage sind § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1 und 6 des Wohngeldgesetzes (WoGG).

Die Höhe des Wohngelds hängt ab von:

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • deren Einkommen,
  • dem Mietniveau am Wohnort.

Eine Vermögensgrenze ist ebenfalls festgelegt: 60.000 Euro für die erste Person, 30.000 Euro für jede weitere. Liegt das Vermögen darüber, entfällt der Anspruch. Wichtig: Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird nicht als Einkommen angerechnet. Renten oder Kapitalerträge hingegen schon. Für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 oder nachgewiesener Pflege gilt ein jährlicher Freibetrag von 1.800 Euro.

Antragstellung: Besonderheiten im Heim

Heimbewohner müssen für den Antrag das spezielle Formular „Wohngeldantrag für Heimbewohner“ nutzen, sofern es in ihrem Bundesland angeboten wird. Die Heimleitung bestätigt darin den Wohnraum und fügt Details zum Heimvertrag hinzu. Benötigt werden außerdem:

  • Heimvertrag (Auszug),
  • aktuelle Rentenbescheide,
  • Nachweise über Vermögen und Einkommen,
  • Kontoauszüge,
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid,
  • ggf. Betreuerausweis oder Vollmacht.

Der Antrag kann oft online bei der zuständigen Wohngeldstelle gestellt werden.

Wichtig: Wohngeld gibt es nur, wenn keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege bezogen werden. Diese Leistungen decken die Unterkunftskosten bereits ab.

Weitere Hilfen

Reicht das Wohngeld nicht, gibt es in einigen Bundesländern zusätzlich Pflegewohngeld, das die Investitionskosten im Heim abdeckt – etwa in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern. Bleibt auch hier eine Finanzierungslücke, können Betroffene beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen.

Das Beispiel zeigt: Auch für Pflegeheimbewohner gibt es Möglichkeiten, Unterstützung bei den Wohnkosten zu erhalten. Entscheidend ist, den Anspruch rechtzeitig zu prüfen und die notwendigen Unterlagen vollständig einzureichen.

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