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Bei Auszug: Sachverständiger wird von Vermieter bezahlt

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Wie sollte eine Wohnung nach dem Auszug des Mieters aussehen? Darüber gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten von Mietern und Vermietern. Ist der Mieter überhaupt verpflichtet zu renovieren? Wenn ja – muss er eine Fachfirma beauftragen oder genügen Eigenleistungen?

Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes muss lediglich das renoviert werden, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann. Eine Fachfirma sei nicht notwendig. Grundsätzlich solle der Mieter nicht mehr Schönheitsreparaturen ausführen als er selbst verwohnt hat.

Vermieter verlangen dagegen sogar zusätzlich das Auswechseln von Teppichböden oder das Abschleifen von Parkett. Um ihre Position zu stärken, schalten sie mitunter unabhängige Sachverständige ein, die den Zustand der Wohnung begutachten. Sie beziffern eventuell fällige Renovierungskosten, die der Mieter zu zahlen hat, wenn er laut Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Die Gutachterkosten werden ihm gleich mit in Rechnung gestellt. Doch das ist unzulässig. Für die Kosten, die der Sachverständige in Rechnung stellt, muss der Mieter nicht aufkommen, wie der Mieterbund informiert.

 Kostenvoranschlag genügt

Der Vermieter darf sie nur an ihn weiter geben, wenn das Gutachten zur Schadenfeststellung tatsächlich notwendig war. Bei einer gewöhnlichen Renovierung dürfte es aber überflüssig sein. Das Landgericht Berlin geht in seiner Rechtssprechung davon aus, dass der Mieter die Gutachterkosten nicht tragen muss, wenn der Vermieter Art und Ausmaß der Arbeiten selbst feststellen kann. Oft genüge dafür ein einfacher Kostenvoranschlag von einem Maler.

Schwieriger ist es, wenn sich der Mieter auf Vorschäden beruft, deren Verursacher nicht eindeutig feststeht. So ist es immer wieder strittig, wer für Schimmelbefall in der Wohnung verantwortlich ist. Die Bewohner berufen sich gern auf bauliche Mängel, Vermieter unterstellen den Mietern meist, dass sie zu wenig lüften oder heizen. Wird in einem solchen Streit ein Gutachter hinzugezogen, muss am Ende die Partei für ihn aufkommen, die den Schaden verursacht hat. Das trifft auch für Schadstoffe in der Mietwohnung zu.

Grundsätzlich muss der Vermieter die Kosten für deren Beseitigung tragen. Allerdings nur, wenn die Schadstoffe von eingebauten Materialien in der Wohnung ausgehen. Das Fatale aber ist: Den Beweis dafür muss der Mieter bringen. Das kann er in der Regel nur mit Hilfe eines Gutachtens. Fällt das aber nicht eindeutig zu seinen Gunsten aus, besteht die Gefahr, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.

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