Wer in Berlin den Verdacht hat, eine überhöhte Miete zu zahlen, kann dies ab sofort online beim zuständigen Bezirksamt melden. Mit dem neuen digitalen Angebot will der Berliner Senat das Verfahren vereinfachen und den Mieterschutz stärken. Die Meldung erfolgt über das Service-Portal des Landes Berlin und soll betroffenen Mietern einen unkomplizierteren Zugang zu einer behördlichen Prüfung ermöglichen.
Bausenator Christian Gaebler (SPD) bezeichnete die neue Online-Funktion als weiteren Baustein für einen wirksamen Mieterschutz. Ziel sei es, mögliche Verstöße gegen das Mietpreisrecht schneller zu erkennen und konsequent zu verfolgen.
Zunächst die Vergleichsmiete prüfen
Bevor eine Meldung erfolgt, müssen Mieter zunächst feststellen, ob ihre Miete tatsächlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dafür steht der Berliner Mietspiegel zur Verfügung, der ebenfalls online abgefragt werden kann (externer Link).
Liegt die verlangte Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann eine Mietpreisüberhöhung vorliegen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, das zuständige Bezirksamt einzuschalten. Eine solche Überschreitung gilt grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem angeordnet werden, dass Vermieter die zu viel gezahlte Miete an den Mieter zurückerstatten müssen.
Bei mehr als 50 Prozent droht der Verdacht auf Mietwucher
Noch schwerwiegender sind Fälle, in denen die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschreitet. Dann kann der Verdacht des Mietwuchers bestehen. Dabei handelt es sich nicht mehr lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, sondern unter Umständen um eine Straftat.
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Ob dieser Verdacht tatsächlich vorliegt, hängt allerdings immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Neben der Miethöhe spielen auch weitere rechtliche Voraussetzungen eine Rolle.
Bezirksamt prüft jeden gemeldeten Fall
Nach Eingang einer Online-Meldung nimmt das zuständige Bezirksamt Kontakt mit dem Mieter auf. Anschließend wird geprüft, ob tatsächlich Anhaltspunkte für eine Mietpreisüberhöhung vorliegen. Dabei können weitere Informationen oder Unterlagen angefordert werden.
Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht, kann das Bezirksamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Vermieter einleiten. Ziel ist es, mögliche Verstöße gegen das Mietpreisrecht konsequent zu verfolgen und betroffene Mieter zu unterstützen.
Mietpreisprüfstelle registriert zahlreiche Verdachtsfälle
Bereits seit März 2025 gibt es in Berlin eine zentrale Mietpreisprüfstelle. Nach Angaben des Senats wurden dort wiederholt Fälle festgestellt, in denen die verlangten Mieten deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen.
Die Mietpreisprüfstelle bietet Mietern neben der behördlichen Prüfung auch Beratung an. Diese ist sowohl telefonisch als auch im persönlichen Gespräch möglich. Damit stehen Berliner Mietern nun zwei Anlaufstellen zur Verfügung: die zuständigen Bezirksämter für die offizielle Anzeige und die Mietpreisprüfstelle für Beratung und erste Orientierung.