Der Keller gehört für viele Mieter ganz selbstverständlich zur Wohnung dazu. Hier landen Umzugskartons, alte Möbel, Winterreifen oder das Fahrrad. Doch was harmlos wirkt, kann aus Sicht des Brandschutzes schnell zum Problem werden. Keller gelten als besonders sensible Bereiche, weil sich Brände hier unbemerkt entwickeln können und Fluchtwege oft direkt angrenzen. Entsprechend streng sind die Vorgaben, was dort gelagert werden darf.
Kellerräume sind meist schlecht belüftet, liegen unterhalb der Wohnung und enthalten oft Installationen wie Heizungs- oder Stromleitungen. Entsteht hier ein Feuer, breitet sich Rauch rasch über Treppenhäuser aus und versperrt Fluchtwege. Deshalb zählen Keller in Wohngebäuden zu den sogenannten brandgefährdeten Nebenräumen. Ziel des Brandschutzes ist es, die sogenannte Brandlast möglichst gering zu halten.
Was bedeutet Brandlast im Keller?
Die Brandlast beschreibt vereinfacht gesagt die Menge an brennbarem Material, die sich in einem Raum befindet, und wie viel Energie im Brandfall freigesetzt werden kann. Je höher die Brandlast, desto schneller und heftiger entwickelt sich ein Feuer. In Kellern von Mehrfamilienhäusern ist daher nur eine geringe Brandlast zulässig. Maßgeblich sind die Landesbauordnungen, ergänzend Hausordnungen und Mietverträge.
Diese Gegenstände sind im Keller in der Regel erlaubt
Erlaubt ist meist die Lagerung von Gegenständen, die nur schwer oder langsam brennen. Dazu zählen:
– Fahrräder und Kinderwagen
– Leere Umzugskartons in begrenzter Menge
– Möbelstücke aus Metall
– Werkzeuge ohne brennbare Bestandteile
– Wintersportausrüstung
– Autoreifen, sofern sie nicht in großer Menge gestapelt werden
Wichtig ist, dass die Gegenstände ordentlich gelagert sind und keine Fluchtwege blockieren. Auch Kellergänge und gemeinschaftliche Räume müssen frei bleiben.
Was Mieter im Keller nicht lagern dürfen
Unzulässig ist alles, was die Brandlast deutlich erhöht oder als leicht entzündlich gilt. Dazu gehören insbesondere:
– Benzin, Diesel, Heizöl oder andere Kraftstoffe
– Gasflaschen, auch leere
– Farben, Lacke, Verdünner und Lösungsmittel
– Feuerwerkskörper und Pyrotechnik
– Größere Mengen Papier, Bücher oder Textilien
– Alte Elektrogeräte mit Akkus oder Batterien
– Möbel aus Schaumstoff oder stark brennbaren Kunststoffen
Auch scheinbar harmlose Dinge wie alte Matratzen, Teppiche oder Polstermöbel sind problematisch, weil sie im Brandfall stark rauchen und giftige Gase freisetzen.
Sonderfall Holz, Möbel und Kartons
Ein einzelnes Regal oder ein paar Kartons gelten meist noch als zulässig. Kritisch wird es, wenn Kellerabteile wie Abstellräume oder Archive genutzt werden. Große Mengen Holz, Pressspan oder Papier erhöhen die Brandlast erheblich und können vom Vermieter untersagt werden. Maßgeblich ist dabei nicht nur das einzelne Kellerabteil, sondern die Gesamtbrandlast des Kellers.
Hausordnung und Mietvertrag sind entscheidend
Viele Vermieter regeln den Brandschutz im Keller ausdrücklich in der Hausordnung. Diese ist für Mieter verbindlich, sofern sie Bestandteil des Mietvertrags ist oder wirksam ausgehändigt wurde. Häufig finden sich dort pauschale Verbote für brennbare Flüssigkeiten oder Gasbehälter. Verstößt ein Mieter dagegen, kann der Vermieter die Räumung verlangen.
Kontrolle, Haftung und Konsequenzen
Kommt es zu einem Brand und stellt sich heraus, dass verbotene Gegenstände im Keller gelagert wurden, drohen ernsthafte Konsequenzen. Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern. Zudem haftet der Mieter unter Umständen für Schäden, wenn er gegen Brandschutzvorgaben verstoßen hat. Der Vermieter ist berechtigt, gefährliche Gegenstände entfernen zu lassen, notfalls auch auf Kosten des Mieters.
Wie Mieter auf der sicheren Seite bleiben
Wer seinen Keller nutzen möchte, sollte sich an drei Grundregeln halten: wenig Brennbares, keine Gefahrstoffe, keine Blockade von Fluchtwegen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Hausordnung oder eine kurze Nachfrage beim Vermieter. Das schützt nicht nur vor Ärger, sondern kann im Ernstfall Leben retten.