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Staatliche Wohnungsbaugesellschaft soll jetzt die Rettung bringen

Die Idee klingt nach einem politischen Befreiungsschlag. Wenn zu wenig gebaut wird, Mieten weiter steigen und Förderprogramme allein nicht reichen, soll der Staat eben selbst bauen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat die Gründung einer bundeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Ende März 2026 öffentlich unterstützt.

Beim Wohnungsbautag in Berlin warb sie dafür, den Bund zu einem direkten Akteur auf dem Wohnungsmarkt zu machen. In der Immobilienwirtschaft löst genau dieser Vorstoß jedoch erheblichen Widerspruch aus.

Die Kritik zielt weniger auf das Ziel als auf das Instrument: Mehr staatliche Bautätigkeit, so der Einwand, beseitige die Engpässe nicht, sondern könne sie im Zweifel noch verschärfen.

Warum der Vorschlag politisch verfängt

Der Hintergrund ist offensichtlich. Der Wohnungsbau bleibt weit hinter dem Bedarf zurück. Marktbeobachter und Verbände warnen vor einem weiteren Abrutschen der Zahlen; in der Debatte ist inzwischen sogar die Marke von weniger als 200.000 neuen Wohnungen im Jahr 2026.

Gleichzeitig bleibt der Druck in den Ballungsräumen hoch: zu wenige freie Wohnungen, hohe Neuvertragsmieten, kaum Entlastung für Haushalte mit mittleren Einkommen. In dieser Lage wirkt die Vorstellung attraktiv, der Bund könne nicht nur fördern, sondern selbst zum Bauherrn werden.

Hinzu kommt, dass der Bund den sozialen Wohnungsbau bereits mit erheblichen Summen unterstützt. Für 2026 stehen nach Angaben des zuständigen Ministeriums 4 Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau und „Junges Wohnen“ bereit, für 2027 sollen es 5 Milliarden werden.

Die neue Idee setzt also nicht an einem völligen Mangel staatlicher Aktivität an, sondern an der Wahrnehmung, dass selbst hohe Fördersummen den Markt bislang nicht durchgreifend entspannen.

Die zentrale Kritik der Ökonomen

Aus ökonomischer Sicht beginnt das Problem an einer anderen Stelle. Kritiker verweisen darauf, dass die Wohnungskrise in erster Linie mit zu hohen Baukosten, langwierigen Genehmigungsverfahren, knappen Flächen und komplexen Vorgaben zusammenhängt.

Ein zusätzlicher staatlicher Bauträger treffe auf dieselben Hindernisse wie private und kommunale Bauherren. Er baut nicht in einem eigenen, günstigeren Markt, sondern konkurriert um dieselben Grundstücke, dieselben Baufirmen und dieselben Fachkräfte. Wenn diese Ressourcen knapp sind, entsteht durch einen neuen Akteur nicht automatisch mehr Angebot.

Genau hier setzt die Skepsis an. Statt eine neue Gesellschaft aufzubauen, fordern viele Fachleute einfachere Standards, schnellere Verfahren und verlässlichere Rahmenbedingungen für alle Bauherren.

Die Wohnungswirtschaft spricht seit Jahren davon, dass nicht in erster Linie Geld, sondern Zeit, Planungsrecht und Baukosten über den Neubau entscheiden. In dieser Logik wäre eine Bundesgesellschaft eher ein zusätzlicher Mitspieler in einem blockierten System als dessen Lösung.

Die offene Frage nach der Zuständigkeit

Hinzu kommt ein praktisches Problem. Der Bund ist im Wohnungsbereich nicht bei null. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfügt bereits über eine große Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete und verwaltet nach eigenen Angaben rund 62.000 Wohnungen an mehr als 500 Standorten.

Kritiker fragen deshalb, warum der Bund eine neue Gesellschaft schaffen sollte, wenn es bereits eine staatliche Struktur mit Immobilienbestand gibt. Näher liegt aus ihrer Sicht die Frage, ob bestehende Institutionen nicht ausgebaut oder anders beauftragt werden könnten.

Zudem ist selbst politisch noch offen, wie der Vorstoß rechtlich umgesetzt werden könnte. Berichte über Hubertz’ Auftritt verweisen darauf, dass sie für die neue Gesellschaft sogar eine Grundgesetzänderung ins Spiel gebracht hat. Schon daran zeigt sich, wie weit die Idee derzeit noch von einer praktischen Lösung entfernt ist.

Dennoch dürfte der Vorschlag politisch bleiben. Denn er beantwortet ein Grundgefühl auf dem Wohnungsmarkt: dass die üblichen Instrumente zu langsam wirken. Wo Mieter monatelang suchen, Neubauprojekte reihenweise verschoben werden und selbst Unternehmen inzwischen wieder beginnen, Beschäftigten Wohnraum anzubieten, wächst der Druck auf die Politik, sichtbarer einzugreifen.

Eine SPD-Idee

Die SPD verfolgt die Idee auf Bundesebene seit etwa 2017. Damals stellte die SPD-Bundestagsfraktion auf einer Veranstaltung zur Wohnungsbaupolitik ausdrücklich die Frage: „Benötigen wir eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft?“

Umgesetzt wurde sie bisher aber nicht – jedenfalls nicht als große, allgemeine Bundeswohnungsbaugesellschaft für den breiten Markt. Stattdessen hat die SPD in Regierungsverantwortung vor allem auf andere Instrumente gesetzt: mehr Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau, eine Grundgesetzänderung zur weiteren Unterstützung von Ländern und Kommunen, vergünstigte Abgabe bundeseigener Grundstücke sowie Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete.

Die SPD-Fraktion verweist selbst auf diese Linie: über 5 Milliarden Euro für Sozialwohnungen, günstiger abgegebene Bundesgrundstücke und Förderprogramme statt einer neuen Bundesgesellschaft.