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Neuer Trick mit der Rauchmelderpflicht: Diese Betrüger nicht in die Wohnung lassen!

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Offenbar ist eine neue Betrugsmasche im Umlauf, die die gesetzliche Rauchmelderpflicht als Vorwand nutzt. Kriminelle geben sich als staatliche Kontrolleure aus, um sich Zutritt zu Wohnungen und Häusern zu verschaffen. Die Absicht dahinter reicht vom Verkauf überteuerter Produkte bis hin zum Ausspähen von Wohnungen für spätere Einbrüche.

Die Vorgehensweise der Täter ist meist gut vorbereitet. In einigen Fällen kündigen sie ihren Besuch sogar vorab mit offiziell wirkenden Briefen oder E-Mails an, in denen sie auf ein fiktives Programm wie „Brandschutz Deutschland 2026“ verweisen und mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro drohen.

Mehr lesen: Wer tauscht defekte Rauchmelder aus? Rechte und Pflichten in Mietwohnungen

Sie erwecken den Anschein, als ginge es um eine staatliche Kontrolle, ob Vermieter und Hauseigentümer der Rauchmelderpflicht nachkommen.

Es gibt keine staatlichen Kontrollen

In manchen Fällen erscheinen sie sogar zu zweit und teilen sich in der Wohnung auf, wobei sie Notizen machen. Das deutet darauf hin, dass die Täter die Wohnungen ausspionieren, um lohnenswerte Objekte für einen Einbruch zu identifizieren.

In anderen Fällen versuchen sie, die Bewohner zum Kauf minderwertiger Rauchmelder zu überhöhten Preisen zu drängen oder ihnen unnötige Wartungsverträge aufzuschwatzen.

Polizei und Feuerwehr betonen ausdrücklich, dass es keine staatlichen Kontrolleure gibt, die unangekündigt die Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern prüfen. Echte und notwendige Handwerkertermine müssen von der Hausverwaltung oder dem Vermieter in der Regel immer schriftlich und mit ausreichend Vorlauf angekündigt werden. Seid daher grundsätzlich misstrauisch, wenn unangemeldete Personen bei euch klingeln und unter einem Vorwand ins Haus wollen.

Wer mit einer solchen Situation konfrontiert wird, sollten die Personen auf keinen Fall in die Wohnung lassen, raten Experten. Lassen Sie sich einen Dienstausweis zeigen und prüft Sie diesen genau. Im Zweifelsfall sollten Sie sich nicht auf eine Diskussion einlassen, sondern die Tür geschlossen halten und umgehend die Hausverwaltung oder den Vermieter anrufen, um zu klären, ob tatsächlich jemand beauftragt wurde. Wenn Ihnen die Situation verdächtig vorkommt, zögern Sie nicht, die Polizei zu informieren.