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Kündigung des Mietvertrags: Was sind die gesetzlichen Vorschriften?

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Ein Mietvertrag bindet Mieter und Vermieter gleichermaßen – doch wenn ein Auszug ansteht, müssen klare gesetzliche Regeln beachtet werden. Die wichtigsten Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und betreffen Fristen, Formvorgaben und Ausnahmen.

Für Mieter ist es entscheidend zu wissen, was zwingend einzuhalten ist, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Welche Kündigungsfrist für Mieter gilt

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraummieter beträgt drei Monate. Sie gilt unabhängig davon, wie lange man in der Wohnung gelebt hat. Eine Verlängerung wie bei Vermietern gibt es für Mieter nicht.

Die Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter und läuft zum Monatsende. Entscheidend ist, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats eintrifft, damit der laufende Monat noch mitzählt.

Form und Inhalt der Kündigung

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. E-Mails, SMS oder Messenger-Nachrichten sind rechtlich unwirksam.

Wichtig ist:

  • handschriftliche Unterschrift aller Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben
  • klare Formulierung der Kündigung
  • Angabe des Datums, zu dem der Vertrag enden soll
  • vollständige Anschrift der Mietwohnung

Wird die Kündigung per Post verschickt, empfiehlt sich ein Einwurf-Einschreiben oder die persönliche Übergabe mit Zeugen. Nur so lässt sich der Zugang später nachweisen.

Sonderfälle: Woran Mieter denken sollten

Nicht jede Kündigung folgt den allgemeinen Regeln. Besonders in folgenden Fällen gelten abweichende Vorschriften:

Zeitmietvertrag

Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit nicht möglich, es sei denn, es wurde vertraglich eine Option vereinbart.

Außerordentliche Kündigung

Bei schwerwiegenden Mängeln oder Pflichtverletzungen kann ein Mietvertrag außerordentlich fristlos gekündigt werden. Dazu gehören etwa erhebliche Gesundheitsgefahren, fehlende Heizung im Winter oder unzumutbare Lärmbelästigungen. Betroffene müssen den Mangel zuvor anzeigen und Abhilfe verlangen.

Tod des Mieters

Hier greifen besondere Regelungen, die Angehörigen ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat einräumen.

Was nach der Kündigung zu beachten ist

Nach dem Auszug sind einige Pflichten weiterhin zu erfüllen. Dazu gehört die Rückgabe der Wohnung in vertragsgemäßem Zustand. Kleinere Schönheitsreparaturen können fällig werden, sofern sie wirksam im Vertrag vereinbart wurden.

Die Kaution muss der Vermieter spätestens nach angemessener Prüfungszeit zurückzahlen. In der Regel dauert dies einige Monate, wenn noch Betriebskosten abzurechnen sind oder eventuelle Schäden geprüft werden.

Warum eine saubere Dokumentation wichtig ist

Für beide Seiten empfiehlt sich eine klare Übergabedokumentation. Fotos, ein gemeinsames Protokoll und die Ablesung aller Zählerstände sorgen für Transparenz und verhindern spätere Streitigkeiten. Auch der Zustand von Wänden, Böden und Sanitäranlagen sollte im Protokoll festgehalten werden.

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