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Schuhe im Hausflur – was Mieter in Mehrfamilienhäusern beachten sollten

In vielen Hausfluren stehen sie: Straßenschuhe, Hausschuhe, manchmal sogar ganze Regale mit Jacken und Taschen. Was aus praktischen Gründen naheliegt, kann rechtlich zum Streitpunkt werden. Was ist Mietern erlaubt – und wo sind Grenzen gesetzt?

Grundsätzlich gilt: Der Hausflur gehört nicht zur gemieteten Wohnung, sondern zum Gemeinschaftseigentum. Mieter haben hier kein uneingeschränktes Nutzungsrecht. Das heißt: Schuhe, Schuhregale oder andere persönliche Gegenstände dürfen dort nicht ohne Weiteres dauerhaft abgestellt werden – es sei denn, der Vermieter oder die Hausordnung erlaubt es ausdrücklich.

Gerichte sehen das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus meist nur dann als zulässig an, wenn:

  • sie nur vorübergehend abgestellt sind (z. B. zum Trocknen nach Regen)
  • kein Flucht- oder Rettungsweg blockiert wird
  • es sich um eine einzelne Paar Schuhe handelt und kein Möbelstück

Ein fest installiertes Schuhregal ist daher in vielen Fällen nicht erlaubt – besonders, wenn der Flur schmal ist oder die Brandschutzordnung etwas anderes vorschreibt.

Was gilt für Hausschuhe im Hausflur?

Hausschuhe, die beim Betreten des Hauses angezogen werden, sind in der Regel unproblematisch – sofern sie nicht dauerhaft im Treppenhaus verbleiben. Das kurzzeitige Abstellen beim Wechsel von Straßenschuhen auf Hausschuhe vor der Wohnungstür wird meist geduldet. Allerdings auch hier gilt: Sie sollten keine Stolperfalle darstellen und nicht im Weg stehen.

Sobald Hausschuhe dauerhaft im Flur lagern, kann der Vermieter auf Entfernung bestehen – insbesondere, wenn sie den Gesamteindruck des Hauses stören oder Nachbarn sich beschweren.

Ist ein Schuhregal im Flur erlaubt?

Ein festes Schuhregal oder eine Ablage im Hausflur ist nur erlaubt, wenn der Vermieter dies gestattet oder die Hausordnung es zulässt. Manche Hausgemeinschaften einigen sich auf Ausnahmen, etwa im Erdgeschoss oder bei ausreichender Breite des Flurs. Fehlt eine solche Regelung, kann der Vermieter die Entfernung verlangen.

Auch Gerichte urteilen in solchen Fällen unterschiedlich. Während manche Richter ein schmales Regal in einer Ecke dulden, urteilen andere restriktiv – vor allem bei der Gefährdung von Fluchtwegen oder dem optischen Eindruck.

Wer also ein Regal im Hausflur aufstellen möchte, sollte vorher schriftlich die Zustimmung des Vermieters einholen – oder sich auf eine einvernehmliche Lösung mit der Hausgemeinschaft verständigen.

Sind Schuhe im Flur versichert?

Ein weiterer wichtiger Punkt: Schuhe oder andere persönliche Gegenstände, die im Hausflur stehen, sind nicht automatisch über die Hausratversicherung geschützt. Die meisten Policen decken nur Gegenstände innerhalb der Wohnung ab – oder nur dann, wenn sie ordnungsgemäß gesichert sind.

Wer seine Schuhe vor der Wohnungstür abstellt, sollte also wissen: Bei Diebstahl oder Beschädigung haftet im Regelfall niemand – auch nicht der Vermieter. Wer Wertgegenstände, Markenschuhe oder empfindliche Materialien im Treppenhaus lagert, tut das auf eigenes Risiko.

Was sagt die Hausordnung?

Entscheidend ist oft, was in der Hausordnung steht. Darin kann genau geregelt sein, ob und in welchem Umfang persönliche Gegenstände im Flur erlaubt sind. Steht dort explizit, dass das Abstellen von Schuhen oder Regalen untersagt ist, müssen sich alle Mieter daran halten.

Fehlt eine solche Regelung, gilt das allgemeine Rücksichtnahmegebot: Gegenstände dürfen den Hausfrieden nicht stören, Fluchtwege nicht blockieren und die Nutzung des Gemeinschaftsbereichs nicht einschränken.

Fazit: Praktisch ist nicht immer erlaubt

Das Abstellen von Schuhen im Hausflur ist in vielen Mehrfamilienhäusern gängige Praxis – rechtlich jedoch nur eingeschränkt zulässig. Entscheidend sind Brandschutz, Platzverhältnisse und die Hausordnung. Hausschuhe oder ein einzelnes Paar Straßenschuhe werden meist toleriert, ein dauerhaftes Schuhregal dagegen nur mit Zustimmung des Vermieters. Und versichert sind Schuhe im Flur in der Regel nicht. Wer also auf Nummer sicher gehen will, lässt die Schuhe lieber in der Wohnung – oder fragt freundlich nach, was in seinem Haus erlaubt ist.