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So wird die Mietpreisbremse umgangen

Bereits die Hälfte aller Neuvermietungen umgehen die Mietpreisbremse, klagen Berliner Mieterschützer. Der Grund dafür ist völlig legal.

Ein Loft in Berlin-Prenzlauer Berg: 61 Quadratmeter, Designerschrank, Espressomaschine und Toaster für 1.770 Euro Miete pro Monat, inklusive „Service Fee“. Mit möbliertem Wohnen auf Zeit wie in diesem Angebot kann die Mietpreisbremse legal umgangen werden.

Die Wohnungen fallen unter Paragraph 549 Absatz 2 Nr. 1 BGB. Laut Gesetz gelten möblierte Wohnungen mit befristeten Mietverhältnissen für den „vorübergehenden Gebrauch“ und sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Mietwohnung wird zum Serviced Apartment

Laut Berliner Mieterverein sind derzeit die Hälfte aller Angebote auf Immobilien-Platfformen befristete, möblierte Wohnobjekte.

Firmen wie Wunderflats, Homelike, HousingAnywhere und Spotahome haben sich darauf spezialisiert und bieten „Serviced Apartments“ an. Die Nachfrage steigt, vor allem bei den Hauptzielgruppen, den Pendlern, Geschäftsreisenden und digitalen Nomaden.

Drei Berliner Bezirke wollen wegen des überhitzten Wohnungsmarktes gegen befristete Mietverhältnisse vorgehen – das geht aber nur in Milieuschutzgebieten. Auslöser war ein Rechtsstreit um ein Haus im Januar, in dem der Eigentümer kurz vor Verhandlungsbeginn seine Klage zurückzog. Der Staat sieht sich im Vorteil und will nun flächendeckend vorgehen. Geplant ist u.a. ein Leitfaden, der beschreibt, wie die temporäre Vermietung von möbliertem Wohnraum untersagt werden soll.

Schon vor 2 Jahren hatte Berlin einen Gesetzesentwurf im Bundesrat eingebracht, wonach die Mietpreisbremse auch auf möblierte Wohnungen mit befristeten Verträgen ab dem 6. Monat ausgeweitet werden sollte – ohne Erfolg.