Ob aus beruflichen Gründen, wegen einer Fernbeziehung oder eines Studienplatzes – immer mehr Menschen in Deutschland unterhalten neben ihrer Hauptwohnung einen zweiten Wohnsitz. Doch vielen ist nicht bewusst, dass damit eine gesetzliche Meldepflicht verbunden ist. Wer seinen Zweitwohnsitz nicht fristgerecht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Laut Bundesmeldegesetz (BMG) besteht die Pflicht zur Anmeldung unabhängig vom Bundesland, vom Beruf oder davon, ob es sich um Eigentum oder eine Mietwohnung handelt. Sobald der erste Wohnsitz beibehalten wird und eine zweite Wohnung hinzukommt, muss dieser Zweitwohnsitz gemeldet werden – ganz gleich, ob er im selben Bundesland oder in einem anderen liegt.
Fristen: Zwei Wochen nach Einzug
Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Diese Frist gilt bundesweit einheitlich und ist in § 21 des Bundesmeldegesetzes geregelt. Die Meldepflicht erfüllt man beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der sich die zweite Wohnung befindet.
Zur Anmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Anmeldeformular des Einwohnermeldeamts
- Vermieterbescheinigung (mit Angaben zu Einzugsdatum, Adresse und Mietverhältnis)
- gegebenenfalls Familiennachweise wie Heirats- oder Geburtsurkunden
Die Vermieterbescheinigung ist seit dem 1. November 2015 verpflichtend. Sie dient als Schutzmaßnahme gegen sogenannte Scheinanmeldungen, die in der Vergangenheit häufig zur Umgehung von Steuern oder zur Erschleichung kommunaler Leistungen genutzt wurden.
Wer die Anmeldefrist versäumt, kann von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt werden. Die genaue Höhe variiert, da sie von den jeweiligen Gemeinden festgelegt wird. Nur in schweren Fällen – etwa bei Verdacht auf Steuerhinterziehung – kann zusätzlich ein Verfahren eingeleitet werden.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich persönlich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro der Stadt, in der sich die Zweitwohnung befindet. In einigen Gemeinden ist es auch möglich, eine bevollmächtigte Person zu schicken oder die Anmeldung per Post vorzunehmen.
Für deutsche Staatsbürger gilt: Wer sich nur vorübergehend – maximal sechs Monate – in einer weiteren Wohnung aufhält, ist nach § 27 Absatz 2 BMG von der Meldepflicht befreit. Nach Ablauf dieser Frist greift die Anmeldepflicht automatisch. Ausgenommen von der Befreiung sind Spätaussiedler, Asylbewerber und andere Ausländer ohne dauerhaften Aufenthaltstitel.
Kosten und Zweitwohnsitzsteuer
Die reine Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist in vielen Gemeinden kostenlos, in anderen kostet sie eine geringe Verwaltungsgebühr – meist zwischen fünf und zehn Euro. Deutlich stärker ins Gewicht fällt jedoch die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer, die viele Kommunen zusätzlich erheben.
Diese Steuer variiert je nach Stadt und wird in der Regel als Prozentsatz der Nettokaltmiete berechnet. In Berlin beträgt sie derzeit fünf Prozent, in anderen Städten wie München oder Köln können es bis zu zehn Prozent sein. Für Eigentümer wird die Steuer auf Grundlage einer fiktiven Miete berechnet, die sich an vergleichbaren Wohnungen orientiert.
Die Einnahmen sollen nach Angaben der Kommunen einen Ausgleich schaffen, da Zweitwohnungsinhaber kommunale Leistungen wie Infrastruktur, Verwaltung oder Kulturangebote nutzen, ohne dort ihren Hauptwohnsitz zu haben.
Ab- und Ummeldung nicht vergessen
Wird der Zweitwohnsitz wieder aufgegeben, etwa durch Umzug oder Rückkehr an den Hauptwohnsitz, besteht auch eine Abmeldepflicht. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Wer die Wohnung in einer anderen Stadt aufgibt und eine neue bezieht, kann den Zweitwohnsitz auch direkt ummelden.
Versäumt man die Abmeldung, können weiterhin Zweitwohnsitzsteuern fällig werden – selbst wenn die Wohnung nicht mehr genutzt wird.
Meldepflicht ernst nehmen
Eine zweite Wohnung kann viele Vorteile haben, bringt aber auch Pflichten mit sich. Wer seinen Zweitwohnsitz fristgerecht anmeldet, vermeidet Bußgelder und rechtliche Probleme. Besonders in Städten mit hoher Nachfrage nach Wohnraum kontrollieren die Behörden zunehmend, ob die Meldepflicht eingehalten wird.
Ein kurzer Gang zum Einwohnermeldeamt lohnt sich daher – nicht nur, um Strafen zu vermeiden, sondern auch, um den Überblick über mögliche steuerliche Verpflichtungen zu behalten.