Zum Inhalt springen
Startseite » Allgemein » Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – was die Entscheidung bedeutet

Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – was die Entscheidung bedeutet

Der Bundestag hat im Juni 2025 die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Die Entscheidung sorgt für Planungssicherheit – löst aber das Grundproblem nicht. Denn vielerorts steigen Mieten trotz Bremse weiter. Die Bundesregierung setzt auf neue Regulierungsansätze.

Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt. Sie sieht vor, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in angespannten Märkten die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Ziel war es, Mieter vor überzogenen Preissteigerungen zu schützen – insbesondere in Großstädten, wo Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt.

Mehr dazu:

Mit der Verlängerung der Regelung bis Ende 2029 bleibt das Instrument weiterhin Bestandteil der Mietpolitik. Für Behörden und die Wohnungswirtschaft bedeutet das: rechtliche Kontinuität und eine klare Grundlage für Vertragsabschlüsse und Prüfverfahren. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begrüßte die Entscheidung, wies aber zugleich auf die Grenzen der Regelung hin: „Die Mietpreisbremse allein wird die Probleme auf dem Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen nicht beheben.“

Scheitern des ersten Anlaufs und politische Einigung

Ein erster Anlauf zur Verlängerung der Mietpreisbremse war im Jahr 2024 noch gescheitert – das Gesetz war nicht wie geplant durch den Bundestag gegangen, da sich die Koalitionspartner nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten. Nach der Regierungsumbildung und personellen Neubesetzungen im Bundesjustizministerium wurde die Verlängerung im zweiten Anlauf nun beschlossen.

Die Verlängerung war im Koalitionsvertrag bereits vorgesehen – vor allem, um den angespannten Wohnungsmärkten mehr Regulierungsspielraum zu geben. Kritiker bemängeln jedoch, dass sich die Maßnahme in der Praxis schwer durchsetzen lässt. Viele Mieter kennen ihre Rechte nicht oder scheuen juristische Auseinandersetzungen.

Die TU München und die Ludwig-Maximilians-Universität München haben dazu rund 10.000 Mieterinnen und Mieter befragt. Etwa 25 Prozent davon hätten ihre Mieten anfechten können. Die meisten Betroffenen hatten aber Bedenken. Nur 2,4 Prozent sind wirklich gegen eine zu hohe Neumiete vorgegangen. Viele scheuen einen Konflikt mit ihrem Vermieter – auch weil sie eine Eigenbedarfskündigung fürchten.

Ausblick: Neue Vorschläge für ein modernes Mietrecht

Die Bundesregierung plant deshalb weitergehende Schritte. Bis Ende 2026 soll eine unabhängige Expertengruppe Vorschläge für eine Reform des Mietrechts vorlegen. Im Fokus stehen dabei drei Bereiche:

  • Bußgelder bei Verstößen: Derzeit gibt es keine klaren Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten. Das könnte sich künftig ändern.
  • Indexmieten: Sie orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise – und sind in Zeiten hoher Inflation zum Preistreiber geworden. Künftig soll es hier stärkere Grenzen geben, insbesondere in angespannten Lagen.
  • Möblierte Vermietung und Kurzzeitmieten: Diese Modelle – etwa über Plattformen wie Airbnb – umgehen die Mietpreisbremse häufig. Künftig sind auch hier Regelungen geplant, um Missbrauch zu verhindern.

Der Reformprozess steht noch am Anfang. In der Zwischenzeit bleibt die Mietpreisbremse das zentrale Instrument zur Dämpfung von Neuvertragsmieten.

Kritik von Verbänden und Experten

Die Verlängerung stößt auf gemischte Reaktionen. Mietervereine begrüßen sie grundsätzlich, fordern aber eine wirksamere Kontrolle und bessere Information für Betroffene. Der Deutsche Mieterbund fordert zudem eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf weitere Städte und Gemeinden, die bisher nicht unter die Regelung fallen.

Vertreter der Wohnungswirtschaft sehen die Verlängerung hingegen kritisch. Sie bemängeln, dass die Mietpreisbremse Investitionen in den Bestand hemme – und den dringend benötigten Neubau nicht ersetze. Für viele private Vermieter bleibe der Rechtsrahmen unübersichtlich, insbesondere bei Modernisierungen und der Anpassung bestehender Verträge.