Stecker in die Steckdose, Sonnenstrom erzeugen und die Stromrechnung senken – Balkonkraftwerke erleben seit einigen Jahren einen regelrechten Boom. Gerade Mieter interessieren sich für die kleinen Photovoltaikanlagen, weil sie ohne große Umbauten auskommen.
Doch spätestens wenn das Solarmodul am Balkongeländer befestigt werden soll, stellt sich eine wichtige Frage: Darf der Vermieter das überhaupt verbieten? Und wie sieht es mit einem Batteriespeicher in der Wohnung aus?
Balkonkraftwerke sind rechtlich deutlich gestärkt
Lange war unklar, ob Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften ein Balkonkraftwerk ohne Weiteres untersagen konnten. Inzwischen hat der Gesetzgeber die Position der Nutzer deutlich verbessert. Balkonkraftwerke zählen heute zu den sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen. Damit wurden sie rechtlich ähnlich behandelt wie Wallboxen für Elektroautos oder Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Mieter Solarmodule einfach ohne Rücksprache montieren dürfen.
Zustimmung bleibt grundsätzlich erforderlich
Auch wenn Balkonkraftwerke gesetzlich privilegiert sind, dürfen Mieter die Fassade oder das Balkongeländer nicht eigenmächtig verändern. Gehört die Befestigung zum Gemeinschaftseigentum oder zur Mietsache, sollte der Vermieter vor der Montage informiert werden.
Der entscheidende Unterschied zu früher: Der Vermieter kann die Zustimmung nicht mehr ohne nachvollziehbaren Grund verweigern. Er muss die Interessen des Mieters an einer klimafreundlichen Stromerzeugung angemessen berücksichtigen.
Ein pauschales Verbot allein mit der Begründung „So etwas möchten wir nicht am Haus“ dürfte deshalb regelmäßig nicht ausreichen.
Der Vermieter darf Bedingungen stellen
Auch wenn ein generelles Nein schwieriger geworden ist, kann der Vermieter Vorgaben machen. Er darf beispielsweise verlangen, dass
- das Balkonkraftwerk fachgerecht montiert wird,
- die Bausubstanz nicht beschädigt wird,
- Sicherheitsvorschriften eingehalten werden,
- das Erscheinungsbild des Gebäudes möglichst wenig beeinträchtigt wird,
- oder die Anlage beim Auszug wieder entfernt wird.
Je nach Gebäude kann auch die Art der Befestigung eine Rolle spielen. Eine mobile Halterung ohne Bohrungen wird häufig einfacher zu genehmigen sein als eine feste Verankerung in der Fassade.
Was gilt für den Batteriespeicher?
Viele moderne Balkonkraftwerke lassen sich inzwischen mit einem Batteriespeicher kombinieren. Damit kann tagsüber erzeugter Solarstrom gespeichert und erst abends genutzt werden.
Ein solcher Speicher befindet sich meist innerhalb der Wohnung oder auf dem Balkon und greift in der Regel nicht in die Bausubstanz ein. Mietrechtlich ist er deshalb häufig weniger problematisch als das eigentliche Solarmodul.
Dennoch sind einige Punkte zu beachten. Der Speicher sollte ausschließlich nach Herstellerangaben betrieben werden und über die erforderlichen Sicherheitszertifikate verfügen. Besonders wichtig ist ein geeigneter Aufstellort: Das Gerät benötigt ausreichend Belüftung und darf Fluchtwege nicht versperren.
Brandschutz spielt eine wichtige Rolle
Moderne Batteriespeicher gelten bei sachgemäßer Nutzung grundsätzlich als sicher. Dennoch handelt es sich um leistungsfähige Lithium-Batterien, die fachgerecht betrieben werden müssen.
Experten empfehlen, Batteriespeicher weder in feuchten Kellern noch in direkter Sonneneinstrahlung oder unmittelbar neben leicht brennbaren Materialien aufzustellen. Auch eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen an den Akkus sind tabu.
Darf der Vermieter einen Batteriespeicher verbieten?
Steht der Speicher lediglich innerhalb der Wohnung und verändert weder die Bausubstanz noch Gemeinschaftseigentum, wird ein Verbot in der Praxis deutlich schwieriger zu begründen sein als beim außen montierten Solarmodul.
Anders kann die Lage sein, wenn außergewöhnlich große Speichersysteme installiert werden sollen oder besondere brandschutzrechtliche Vorgaben des Gebäudes betroffen sind.
Lohnt sich ein Batteriespeicher überhaupt?
Technisch funktioniert die Kombination aus Balkonkraftwerk und Speicher inzwischen deutlich besser als noch vor wenigen Jahren. Ob sie sich wirtschaftlich rechnet, hängt jedoch vom Stromverbrauch und vom Anschaffungspreis ab.
Wer tagsüber kaum zu Hause ist, kann mit einem Speicher mehr selbst erzeugten Strom am Abend nutzen. Gleichzeitig erhöhen Speicher die Investitionskosten erheblich. Deshalb amortisieren sie sich meist langsamer als das eigentliche Balkonkraftwerk.