Grundsätzlich ist es Mietern erlaubt, Blumenkübel auf dem Balkon aufzustellen oder Blumenkästen zu befestigen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Kästen ordnungsgemäß angebracht sind und auch bei starkem Wind nicht herabfallen und andere gefährden können.
Jedoch landet der Streit um Balkonblumen immer wieder vor Gerichten: Das Aufstellen einer Rankpflanze auf dem Balkon stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, urteilte des Amtsgericht Schöneberg (Aktenzeichen 6 C 550/89).
Lang wachsende Balkonpflanzen müssen laut Landgericht Berlin regelmäßig gestutzt werden, wenn sie den Nachbarn stören (Aktenzeichen: 67 S 127/02). Gießwasser darf weder die Fassade oder die darunter wohnenden Nachbarn beeinträchtigen, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 271 C 23794/00).