Wohnungssuche findet längst nicht mehr nur über klassische Immobilienportale statt. Gerade in Metropolen werden Zimmer und Wohnungen zunehmend über soziale Netzwerke vermittelt. Eine aktuelle Recherche zeigt jedoch, dass dabei auch rechtswidrige Praktiken verbreitet sind.
Wie die britische Zeitung The Telegraph berichtet, haben Vermieter in London und Südostengland gezielt nach Mietern bestimmter Religionszugehörigkeiten gesucht. In Inseraten auf Plattformen wie Facebook, Gumtree und Telegram fanden sich Formulierungen wie „nur für muslimische Männer“, „Muslime bevorzugt“ oder „geeignet für Punjabi-Mieter“.
Teilweise wurden auch andere religiöse Gruppen ausdrücklich angesprochen oder ausgeschlossen. In einzelnen Fällen hieß es etwa „nur für Hindus“. Andere Anbieter knüpften die Vermietung an Verhaltensregeln wie Alkohol- oder Rauchverzicht.
Verstoß gegen geltendes Recht
Solche Inserate sind in Großbritannien unzulässig. Grundlage ist der Equality Act 2010, der Diskriminierung unter anderem aufgrund von Religion, Herkunft oder Weltanschauung verbietet.
Demnach dürfen Vermieter bei der Auswahl von Mietern keine religiösen oder ethnischen Präferenzen formulieren. Anzeigen, die sich ausschließlich an bestimmte Gruppen richten, gelten als diskriminierend und sind rechtswidrig.
Plattformen reagieren verzögert
Ein Teil der beanstandeten Anzeigen wurde nach Hinweisen entfernt, insbesondere auf Facebook. Auf anderen Kanälen dauerte die Löschung teils deutlich länger. In geschlossenen Gruppen und Messengerdiensten blieb ein Teil der Inhalte zunächst weiter sichtbar.
Die Recherche zeigt damit auch strukturelle Probleme: Während große Plattformen schneller reagieren, entziehen sich kleinere oder weniger regulierte Kanäle häufiger einer direkten Kontrolle.
Bedeutung für Wohnungssuchende
Auch in Deutschland sind Formulierungen, die Menschen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität ausschließen, verboten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Solche Verstöße können bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes per Online-Formular, E-Mail, Telefon oder postalisch gemeldet werden. Dabei schildern Sie kurz den Fall, fügen den Text der Anzeige oder Screenshots hinzu und nennen, warum Sie eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals vermuten.
Die Antidiskriminierungsstelle kann den Fall prüfen, beraten und an Stellen weitervermitteln; künftig soll sie außerdem ein Streitschlichtungsverfahren anbieten. Bei schwereren Fällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich rechtliche Beratung durch Mieterverein oder Anwalt einzuholen.