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Was passiert, wenn ich keine Hausratversicherung habe?

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Ein Feuer in der Küche, ein geplatztes Wasserrohr oder ein Einbruch während des Urlaubs: Es braucht nicht viel, um den Inhalt einer Wohnung innerhalb weniger Stunden zu zerstören. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher und Geschirr sind dann möglicherweise verloren. Wer eine Hausratversicherung besitzt, kann zumindest auf finanziellen Ersatz hoffen. Wer keine hat, muss den Schaden in vielen Fällen selbst bezahlen. Doch lohnt sich die Versicherung wirklich für jeden Haushalt?

Anders als die private Haftpflichtversicherung, die vor existenzbedrohenden Forderungen Dritter schützen kann, sichert die Hausratversicherung vor allem das eigene Eigentum ab. Sie gehört deshalb nicht automatisch zu den unverzichtbaren Versicherungen. Entscheidend ist eine einfache Frage: Könnte man sich nach einem vollständigen Verlust seiner Einrichtung noch einmal alles neu kaufen?

Keine Pflicht, eine Hausratversicherung zu haben

In Deutschland besteht keine allgemeine Pflicht, eine Hausratversicherung abzuschließen. Weder Mieter noch Eigentümer müssen ihren Hausrat versichern. Auch ein Vermieter kann seine Mieter nicht durch eine gewöhnliche Klausel im Mietvertrag zum Abschluss einer solchen Police verpflichten.

Problematisch wird der fehlende Versicherungsschutz erst, wenn tatsächlich ein Schaden eintritt. Brennt die Wohnung aus und werden dabei Möbel, Kleidung und persönliche Gegenstände zerstört, bleibt der Bewohner grundsätzlich auf den Wiederbeschaffungskosten sitzen. Ähnliches gilt bei einem Einbruch, bei dem Diebe den Fernseher, Computer oder Schmuck mitnehmen.

Mehr dazu: Warum eine Hausratversicherung unverzichtbar ist – und worauf Sie achten müssen

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein anderer nachweislich für den Schaden verantwortlich ist. Verursacht beispielsweise ein Handwerker schuldhaft einen Brand, kommen unter Umständen Schadenersatzansprüche gegen ihn oder seine Haftpflichtversicherung infrage. Allerdings muss die Haftung geklärt und gegebenenfalls durchgesetzt werden. Eine eigene Hausratversicherung kann bei versicherten Schäden dagegen leisten, ohne dass zunächst ein fremder Verursacher gefunden werden muss.

Besonders häufig kommt es bei Leitungswasserschäden zu Missverständnissen. Platzt eine Wasserleitung im Gebäude, ist der Vermieter in der Regel für die Reparatur am Haus zuständig. Die beschädigte Einrichtung des Mieters wird dadurch aber nicht automatisch ersetzt. Dafür ist grundsätzlich dessen Hausratversicherung vorgesehen, sofern nicht ein anderer für den Schaden haftet.

Was ist bei einer Hausratversicherung alles versichert?

Vereinfacht gesagt umfasst der Hausrat fast alles, was sich bei einem Umzug aus der Wohnung mitnehmen ließe. Dazu gehören Sofa, Bett, Schränke, Tische, Teppiche und Lampen ebenso wie Kleidung, Haushaltsgeräte, Fernseher, Computer, Bücher und Geschirr. Auch Lebensmittel und zahlreiche Gegenstände des täglichen Gebrauchs können dazugehören.

Versichert sind diese Dinge allerdings nicht gegen jedes denkbare Missgeschick. Die gewöhnliche Hausratversicherung deckt bestimmte Gefahren ab: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.

Wird beispielsweise bei einem Einbruch die Wohnungstür aufgebrochen und der Laptop gestohlen, ist das grundsätzlich ein versicherter Fall. Gleiches gilt, wenn ein defekter Wasserschlauch der Waschmaschine einen Teppich und mehrere Möbelstücke beschädigt.

Viele Tarife übernehmen außerdem Folgekosten. Dazu können das Aufräumen beschädigter Räume, die Lagerung geretteter Möbel oder eine vorübergehende Hotelunterbringung gehören, wenn die Wohnung nach einem versicherten Schaden nicht mehr bewohnbar ist. Welche Leistungen gelten und welche Obergrenzen bestehen, steht in den Versicherungsbedingungen. <Cite refs={[„turn953867search4″,“turn953867search1“]}/>

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

Nicht jeder Schaden an einem Gegenstand ist automatisch ein Versicherungsfall. Fällt das Smartphone auf den Fliesenboden und das Display zerbricht, greift die gewöhnliche Hausratversicherung normalerweise nicht. Ebenso wenig ersetzt sie Möbel, die durch alltägliche Abnutzung beschädigt wurden.

Auch beim Diebstahl kommt es auf die Umstände an. Ein Einbruchdiebstahl ist versichert. Wird dagegen eine Tasche in einem unbemerkten Moment aus einem Café mitgenommen, handelt es sich meist um einfachen Diebstahl. Dafür besteht im normalen Hausrattarif nicht ohne Weiteres Versicherungsschutz.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Fahrräder. Wird ein Fahrrad bei einem Einbruch aus einem verschlossenen Keller gestohlen, kann die Hausratversicherung greifen. Steht es dagegen angeschlossen vor einem Geschäft, muss der einfache Fahrraddiebstahl entsprechend mitversichert sein. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter.

Eine weitere Lücke betrifft Überschwemmungen und andere Naturgefahren. Wer seinen Hausrat nach Starkregen oder Hochwasser schützen möchte, benötigt in der Regel einen zusätzlichen Elementarschadenbaustein. Ein gewöhnlicher Leitungswasserschutz reicht dafür nicht aus. Auch Schäden durch Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind meist nur mit entsprechender Erweiterung versichert. <Cite refs={[„turn953867search5″,“turn953867search2“]}/>

Ersetzt die Versicherung den Neuwert oder nur den Zeitwert?

Eine Besonderheit der Hausratversicherung ist die sogenannte Neuwertentschädigung. Sie bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall grundsätzlich den Betrag ersetzt, der erforderlich ist, um einen vergleichbaren Gegenstand in neuwertigem Zustand zu kaufen.

Geht also ein mehrere Jahre alter Fernseher bei einem versicherten Brand verloren, zählt nicht einfach sein geringer Gebrauchtmarktwert. Maßgeblich ist, was ein vergleichbares neues Gerät kostet. Das bedeutet allerdings nicht, dass automatisch das teuerste aktuelle Nachfolgemodell bezahlt wird.

Voraussetzung ist außerdem, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Wer den Wert seiner gesamten Einrichtung zu niedrig ansetzt, riskiert eine Unterversicherung. Dann kann die Entschädigung sogar bei einem Teilschaden anteilig gekürzt werden.

Versicherer arbeiten deshalb häufig mit einer pauschalen Versicherungssumme von etwa 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung ergibt das 52.000 Euro. Wird diese Pauschale vereinbart, bieten viele Tarife einen Unterversicherungsverzicht an. Ob die Summe im Ernstfall wirklich ausreicht, sollte trotzdem geprüft werden, gerade bei hochwertiger Einrichtung oder größeren Sammlungen. <Cite ref=“turn953867search4″/>

Wie sinnvoll ist eine Hausratversicherung wirklich?

Ein Student, der in einem möblierten Zimmer lebt und nur wenig besitzt, hat ein anderes Risiko als eine Familie, die ihre Wohnung über viele Jahre eingerichtet hat. Beim ersten kann es durchaus vertretbar sein, auf die Hausratversicherung zu verzichten. Gehen die wenigen eigenen Gegenstände verloren, lassen sie sich möglicherweise aus Ersparnissen ersetzen.

Bei einem vollständig eingerichteten Haushalt sieht die Rechnung anders aus. Allein die Neuanschaffung von Betten, Matratzen, Schränken, Kleidung, Küchenutensilien und Elektrogeräten kann sich schnell auf mehrere Zehntausend Euro summieren. Dabei wird oft unterschätzt, dass nach einem Wohnungsbrand nicht nur die wertvollsten Einzelstücke fehlen, sondern unter Umständen nahezu der gesamte Besitz.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, die Entscheidung vom Wert des Hausrats und der eigenen finanziellen Situation abhängig zu machen. Entscheidend ist weniger, wie wahrscheinlich ein großer Schaden erscheint, sondern ob seine Folgen aus eigener Kraft getragen werden könnten. <Cite ref=“turn953867search4″/>

Wer über ausreichend Rücklagen verfügt und einen Totalverlust finanziell verkraften kann, braucht die Absicherung möglicherweise nicht. Wer dagegen schon für den Ersatz einer Waschmaschine Geld zurücklegen muss, sollte das Risiko eines vollständigen Schadens besonders ernst nehmen.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Beitragshöhe hängt vor allem von der Wohnungsgröße, dem Wohnort, der Versicherungssumme und den vereinbarten Leistungen ab. Auch Zusatzbausteine für Elementarschäden, Glasbruch oder Fahrraddiebstahl beeinflussen den Preis.

Für gewöhnliche Wohnungen sind einfache Hausrattarife häufig bereits für einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Jahresbeitrag erhältlich. Bei umfangreichem Versicherungsschutz, wertvollen Gegenständen oder erhöhten Risiken können die Kosten deutlich höher liegen.

Beim Vergleich sollte deshalb nicht allein der günstigste Beitrag entscheiden. Wichtig ist beispielsweise, dass der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit möglichst vollständig leistet. Sonst kann es Probleme geben, wenn ein Schaden durch besonders unachtsames Verhalten mitverursacht wurde. Empfehlenswert sind außerdem ausreichende Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, eine passende Absicherung bei Überspannungsschäden und gegebenenfalls eine Erweiterung für Naturgefahren.

Wer Fahrräder, Schmuck oder teure Musikinstrumente besitzt, sollte die jeweiligen Höchstbeträge kontrollieren. Ein hoher Gesamtversicherungswert bedeutet nicht automatisch, dass jedes einzelne wertvolle Objekt in voller Höhe geschützt ist.

Hausrat- oder Haftpflichtversicherung: Was ist wichtiger?

Die beiden Versicherungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Hausratversicherung schützt den eigenen Besitz. Die private Haftpflichtversicherung springt grundsätzlich dann ein, wenn man einem anderen Menschen schuldhaft einen Schaden zufügt und dafür rechtlich einstehen muss.

Das lässt sich am Beispiel einer überlaufenden Badewanne verdeutlichen. Werden dadurch die eigenen Möbel beschädigt, kann bei einem versicherten Leitungswasserschaden die Hausratversicherung zuständig sein. Dringt das Wasser hingegen in die darunterliegende Wohnung ein und verursacht dort Schäden, kann die private Haftpflichtversicherung relevant werden, sofern der Verursacher dafür haftet.

Weil Haftpflichtschäden schlimmstenfalls Millionenforderungen auslösen können, besitzt die private Haftpflichtversicherung eine andere finanzielle Bedeutung. Sie gilt für die meisten Menschen als besonders wichtig. Die Hausratversicherung bleibt dagegen stärker eine Frage des vorhandenen Vermögens und der eigenen Rücklagen.

Beide Policen sind also keine austauschbaren Alternativen. Eine Hausratversicherung ersetzt keine Haftpflichtversicherung, und umgekehrt bezahlt die Haftpflichtversicherung nicht einfach den Verlust der eigenen Einrichtung.

Was sollte man vor dem Abschluss beachten?

Vor dem Vertragsabschluss lohnt es sich, den eigenen Besitz einmal gedanklich vollständig zu ersetzen. Was würden eine neue Einrichtung, sämtliche Kleidung, Elektrogeräte und die vielen kleineren Haushaltsgegenstände kosten? Die Summe fällt häufig höher aus als erwartet.

Hilfreich ist es außerdem, die Wohnung gelegentlich zu fotografieren und Kaufbelege für wertvolle Gegenstände aufzubewahren. Nach einem größeren Brand oder Einbruch lässt sich so leichter nachweisen, was vorhanden war. Dokumente sollten möglichst auch außerhalb der Wohnung oder digital gesichert werden.

Die Hausratversicherung ist damit weder eine überflüssige Ausgabe noch für jeden zwingend notwendig. Für einen Haushalt mit wenig Besitz und guten Rücklagen kann der Verzicht eine bewusste Entscheidung sein. Bei einer Familie mit vollständig eingerichteter Wohnung kann dieselbe Entscheidung dagegen ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten.

Der entscheidende Maßstab ist nicht der Wert einzelner Luxusgegenstände. Es ist die Vorstellung, morgen vor einer leeren Wohnung zu stehen und alles neu kaufen zu müssen – vom Bett bis zum letzten Teller. Wer diese Rechnung nicht ohne größere Schwierigkeiten bezahlen könnte, hat einen guten Grund, über eine Hausratversicherung nachzudenken.

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