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Mietwucher-App der Linken: Mehr als 11.000 Haushalte melden überhöhte Mieten

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Mehr als 11.000 Haushalte haben in den vergangenen zwei Jahren über eine App der Linken den Verdacht auf überhöhte Mieten an die zuständigen Behörden gemeldet. Das geht aus einer Zwischenbilanz der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Seit dem Start der sogenannten Mietwucher-App im November 2024 wurde das Angebot nach Parteiangaben mehr als 333.000 Mal genutzt. In fast zwei Dritteln der überprüften Fälle lag die angegebene Miete rechnerisch über den herangezogenen Vergleichswerten. Tatsächlich an die Behörden weitergeleitet wurde allerdings nur ein kleiner Teil der Verdachtsfälle.

Fast zwei Drittel der überprüften Mieten auffällig

Nach Angaben der Linksfraktion wurden bei insgesamt 215.941 Prüfungen mögliche Mietpreisüberhöhungen festgestellt. In 11.157 Fällen nutzten die Betroffenen anschließend die Möglichkeit, ihren Verdacht an die zuständigen Ämter zu melden. Die Partei vermutet, dass viele Mieter vor diesem Schritt zurückschrecken, weil sie Auseinandersetzungen mit ihrem Vermieter oder den Verlust ihrer Wohnung befürchten.

Bei den gemeldeten Verdachtsfällen lagen die Mieten nach Berechnungen der Fraktion durchschnittlich 66 Prozent über dem jeweiligen Vergleichswert. Daraus ergibt sich laut Linken ein mögliches Senkungspotenzial von mehr als 250 Euro pro Haushalt und Monat. Ob und in welchem Umfang tatsächlich Rückzahlungsansprüche bestehen, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Eine rechnerisch auffällige Miethöhe ist noch kein Nachweis für einen Rechtsverstoß.

Die Anwendung war zunächst in 39 Städten verfügbar. Am 2. November 2026 wurde sie auch für Bremen freigeschaltet.

Berlin verzeichnet besonders viele Verdachtsmeldungen

Am häufigsten wurde die Anwendung nach Angaben der Linksfraktion in Berlin genutzt. Dort wurden 123.698 Mietprüfungen durchgeführt. In 5.083 Fällen entschieden sich die Nutzer dafür, ihren Verdacht an die Behörden weiterzuleiten.

Mehr lesen: Berliner können überhöhte Mieten jetzt online melden

Die Fraktion verweist zudem auf erste behördliche Konsequenzen. Allein im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg seien Bußgelder in Höhe von insgesamt 81.600 Euro festgesetzt worden. Davon seien bislang 27.500 Euro tatsächlich bezahlt worden.

Als weiteres Beispiel nennt die Linke Frankfurt am Main. Das dortige Wohnungsamt habe seit 2020 mehr als 1.000 Verfahren wegen möglicher Mietpreisüberhöhungen durchgeführt und Rückzahlungen von insgesamt 330.330 Euro zugunsten betroffener Mieter erreicht. In einem Fall habe eine Wohngemeinschaft zuletzt rund 26.700 Euro zurückerhalten. Diese Angaben beziehen sich auf die behördliche Tätigkeit über mehrere Jahre und sind nicht ausschließlich der Mietwucher-App zuzurechnen.

Wann eine überhöhte Miete rechtswidrig ist

Nicht jede Miete, die deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, stellt automatisch einen Fall von Mietwucher dar. Das deutsche Mietrecht unterscheidet zwischen der Mietpreisbremse, einer ordnungswidrigen Mietpreisüberhöhung und strafbarem Mietwucher. Für diese Regelungen gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt und der Vermieter dabei ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzt. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Nachweis einer solchen Ausnutzung ist in der Praxis jedoch häufig schwierig.

Bei einer Überschreitung von mehr als 50 Prozent kann unter weiteren Voraussetzungen strafbarer Mietwucher nach Paragraf 291 des Strafgesetzbuches vorliegen. Dafür muss unter anderem eine besondere Situation wie eine Zwangslage des Mieters ausgenutzt worden sein. Die Höhe der Miete allein reicht für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus.

Davon zu unterscheiden ist die Mietpreisbremse. Sie begrenzt in bestimmten Gebieten bei der Wiedervermietung grundsätzlich die zulässige Miethöhe auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Allerdings bestehen gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Linke fordert einfachere Verfahren gegen Mietpreisüberhöhungen

Die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Caren Lay, sieht in der Zwischenbilanz einen Hinweis auf erhebliche Probleme bei der Durchsetzung bestehender Vorschriften. Nach Auffassung der Partei profitieren Vermieter in zahlreichen Fällen davon, dass betroffene Mieter ihre Rechte nicht geltend machen und die behördliche Verfolgung aufwendig ist.

Lay fordert deshalb, den Kommunen die Ahndung überhöhter Mieten zu erleichtern. Die Linke verweist außerdem darauf, dass mehrere Städte inzwischen eigene digitale Angebote zur Überprüfung von Mietpreisen eingeführt haben.

Kritik an der Anwendung kommt dagegen von Eigentümervertretern. Der Bremer Landesverband von Haus & Grund warnte anlässlich der Einführung der App in Bremen davor, private Vermieter unter Generalverdacht zu stellen. Der Verband hält das Angebot für rechtlich problematisch und befürchtet eine zusätzliche Belastung des Verhältnisses zwischen Mietern und Vermietern.

Die Zweijahresbilanz zeigt damit vor allem, wie groß das Interesse an einer Überprüfung der eigenen Miethöhe ist. Aus den mehr als 333.000 Nutzungen und den rund 216.000 rechnerisch auffälligen Ergebnissen lässt sich allerdings nicht unmittelbar auf die Zahl tatsächlich rechtswidriger Mietverträge schließen. Darüber entscheiden erst die zuständigen Behörden und gegebenenfalls die Gerichte. Die vergleichsweise geringe Zahl weitergeleiteter Verdachtsmeldungen verdeutlicht zugleich die Schwierigkeiten, mögliche Ansprüche und Verstöße im Mietverhältnis überprüfen und durchsetzen zu lassen.